Leistung

Trinkwasserhygiene / TrinkwV

Technische Einordnung und Ursachenklärung bei Fragestellungen zur Trinkwasserinstallation – Legionellen, Warmwasserbereitung, Zirkulation, Stagnation. Bewertung nach TrinkwV und DVGW-Regelwerk.

Worum es geht

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stellt klare Anforderungen an Planung, Ausführung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen. Werden diese nicht eingehalten, entstehen hygienische Risiken – insbesondere durch Legionellen bei unzureichender Warmwasserbereitung oder fehlerhafter Zirkulation.

Ich prüfe und bewerte Trinkwasseranlagen technisch nach TrinkwV, DVGW W 551/W 553 und den a.a.R.d.T. – als Stellungnahme oder Gutachten für Gerichte, Versicherungen und private Auftraggeber.

Tätig für

Gerichte (AG · LG · OLG) · Versicherungen · private Auftraggeber · Heinsberg · Aachen · Düren · Mönchengladbach

Typische Fragestellungen

  • Entspricht die Warmwasserbereitung den Anforderungen der TrinkwV (≥ 60 °C im Speicher, ≥ 55 °C am Zirkulationsrücklauf)?
  • Ist die Zirkulationsanlage hydraulisch und thermisch korrekt ausgeführt und eingestellt?
  • Liegen Stagnationsbereiche oder Totstränge vor, die hygienische Risiken begründen?
  • Sind Planung und Ausführung der Installation nach DVGW W 551/W 553 und a.a.R.d.T. fachgerecht?
  • Welche Maßnahmen sind zur Risikominimierung technisch erforderlich?

Leistungsumfang

  • Unterlagenprüfung: Installationspläne, Gerätedaten, Messprotokolle, Untersuchungsbefunde
  • Ortstermin: Sichtprüfung, Temperaturmessungen (soweit möglich), Fotodokumentation
  • Technische Bewertung nach TrinkwV, DVGW W 551/W 553 und a.a.R.d.T.
  • Schriftliche Stellungnahme / Gutachten (Umfang nach Vereinbarung)

Prüfung beauftragen?

Kontakt aufnehmen